„Worpswede erhält 1.500.000 Euro an Bedarfszuweisung für den Neubau ihres Feuerwehrhauses“
Worpswede. Die Gemeinde Worpswede erhält vom Land Niedersachsen eine finanzielle Unterstützung in Form einer Bedarfszuweisung in Höhe von 1.500.000 Euro. Diese Zuweisung dient dem Neubau des Feuerwehrhauses in Worpswede.
Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.
Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen. Bedarfszuweisungen wegen „besonderer Aufgaben“, als eine der möglichen Bewilligungsformen, können als Finanzierungshilfen u.a. für Investitionen gewährt werden, wenn damit außergewöhnliche, von den Kommunen zu erbringende notwendige Leistungen unterstützt werden.