Landkreis Osterholz bleibt D-Fördergebiet

9. April 2021

Rahmenbedingungen für die Förderperiode 2022-2029 stehen fest

Strukturschwächere Regionen in Niedersachsen werden seit längerer Zeit unterstützt. Bund und Länder haben sich nun auf eine neue Regional­förder­gebietskarte geeinigt, die sich in C-Fördergebiete und D-Fördergebiete aufteilt. Die Mittel im Rahmen der  Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) wer­den von Bund und Land zur Verfügung gestellt und dienen zur Schaffung sowie Sicherung von Arbeitsplätzen in den jeweiligen Regio­nen, wozu auch der Landkreis Osterholz gehört, so der örtliche Landtagsabgeord­nete Axel Miesner. Nach den Bewertungskriterien behält unser Landkreis seinen „D-Status“. 

Mit dem „D-Status“ erhalten nach jetziger Regelung kleine Unternehmen maximal 20 Prozent Investitionsförderung und mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent Zuschuss. Infrastrukturprojekte werden generell mit 50% gefördert, so das Wirt­schaftsministerium gegenüber Axel Miesner. Die Förderätze leiten sich aus der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ab. Diese wird im Zusammen­hang mit der neuen EU-Förderperiode durch die EU-Kommission eine deutliche Veränderung  erfahren. Ob davon auch die Fördersätze für Investitionszuschüsse betroffen sein werden, bleibt abzuwarten und kann derzeit nicht vorhergesagt werden. Sollte es hier Änderungen geben, müssten das Land Niedersachsen diese, entsprechend dem EU-Recht 1:1 in seine Förderregelungen übernehmen. Ausnah­metatbestände dazu wird es nicht geben.