Landkreis Osterholz bleibt D-Fördergebiet
Rahmenbedingungen für die Förderperiode 2022-2029 stehen fest
Strukturschwächere Regionen in Niedersachsen werden seit längerer Zeit unterstützt. Bund und Länder haben sich nun auf eine neue Regionalfördergebietskarte geeinigt, die sich in C-Fördergebiete und D-Fördergebiete aufteilt. Die Mittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden von Bund und Land zur Verfügung gestellt und dienen zur Schaffung sowie Sicherung von Arbeitsplätzen in den jeweiligen Regionen, wozu auch der Landkreis Osterholz gehört, so der örtliche Landtagsabgeordnete Axel Miesner. Nach den Bewertungskriterien behält unser Landkreis seinen „D-Status“.
Mit dem „D-Status“ erhalten nach jetziger Regelung kleine Unternehmen maximal 20 Prozent Investitionsförderung und mittlere Unternehmen bis zu 10 Prozent Zuschuss. Infrastrukturprojekte werden generell mit 50% gefördert, so das Wirtschaftsministerium gegenüber Axel Miesner. Die Förderätze leiten sich aus der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ab. Diese wird im Zusammenhang mit der neuen EU-Förderperiode durch die EU-Kommission eine deutliche Veränderung erfahren. Ob davon auch die Fördersätze für Investitionszuschüsse betroffen sein werden, bleibt abzuwarten und kann derzeit nicht vorhergesagt werden. Sollte es hier Änderungen geben, müssten das Land Niedersachsen diese, entsprechend dem EU-Recht 1:1 in seine Förderregelungen übernehmen. Ausnahmetatbestände dazu wird es nicht geben.