Für den Landkreis Osterholz: Über 6 Millionen Euro aus dem Digitalpakt
Für den Landkreis Osterholz: Über 6 Millionen Euro aus dem Digitalpakt
Wie der Landtagsabgeordnete Axel Miesner mitteilt, können die Schulträger vor Ort ab sofort Mittel aus dem Digitalpakt des Bundes beantragen. Landesweit stehen den Schulen in Niedersachsen für die Verbesserung ihrer IT-Bildungsinfrastruktur rund 522 Millionen Euro zur Verfügung, 6.176.058 Euro davon gehen in den Landkreis Osterholz – vorausgesetzt, die Mittel werden von den Schulträgern, also dem Landkreis selbst bzw. den Gemeinden sowie den freien Schulen, abgerufen. Ein Windhund-Verfahren gibt es nicht: Bis zum Ablauf des Jahres 2023 können die Schulträger beim Kultusministerium mehrfach Anträge bis zur Erreichung ihrer zugewiesenen Fördersumme stellen.
„Mit dem Startschuss zum Digitalpakt machen wir die Schulen in unserer Region fit für das digitale Zeitalter. Dank der heute vorgestellten Förderrichtlinie wissen die einzelnen Schulen schon jetzt, wie viel Geld im in den kommenden Jahren zur Verfügung steht:
Schulträger | in Euro |
Gemeinde Grasberg | 86.127 |
Gemeinde Lilienthal | 278.359 |
Gemeinde Worpswede | 117.468 |
Samtgemeinde Hambergen | 558.105 |
Stadt Osterholz-Scharmbeck | 1.117.255 |
Gemeinde Ritterhude | 494.182 |
Gemeinde Schwanewede | 966.451 |
Landkreis Osterholz | 2.366.293 |
Landkreis Osterholz gesamt | 5.984.240 |
Für die freien Schulen werden aus dem Digitalpakt folgende Summen zur Verfügung gestellt:
Schule | in Euro |
Berufsfachschule Altenpflege Lilienthal | 70.371 |
Berufsfachschule Altenpflege Osterholz | 49.295 |
Freie Schule Lübberstedt | 72.152 |
Gesamt | 191.818 |
Für alle Schulen im Landkreis Osterholz stehen demnach 6.176.058 Euro zur Verfügung.
„Wir machen unsere Schulen fit für das digitale Zeitalter. Verteilt werden diese Mittel über eine Förderrichtlinie. Das Antragsverfahren ist seit heute online. Schulträger der öffentlichen und privaten Schulen können ab jetzt unter https://digitaleschule.niedersachsen.de/antrag/online-antrag-auf-fordergelder-179228.html Mittel aus dem Digitalpakt beim Land Niedersachsen beantragen. Die Verteilung der Mittel basiert auf zwei Säulen: Jede Schule ab 60 Schülerinnen und Schülern bekommt einen maximalen Sockelbetrag von 30.000 Euro (kleinere Schulen erhalten 500 Euro pro Schüler). Zusätzlich zu diesem Sockelbetrag steht jedem Schulträger ein sogenannter Kopfbetrag zu. Dieser Betrag errechnet sich anhand der jeweiligen Schülerzahlen. Der Schulträger kann den jeweiligen Kopfbetrag dann unter den Schulen in seinem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich aufteilen.
Dazu Axel Miesner: „Ein Windhund-Verfahren gibt es nicht. Innerhalb des Förderzeitraums bis 2023 können die Schulträger mehrfach Anträge bis zur Erreichung ihrer maximalen Fördersumme stellen. Ganz wichtig ist an dieser Stelle jedoch: Ohne Antrag keine Auszahlung. Je schneller der Förderantrag gestellt wird, desto schneller kann das Geld vor Ort bei unseren Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden.“