Erdgas und Erdölförderung

8. November 2020

Erdgas und Erdölförderung:

Bundesrat ignoriert Sorgen der Menschen vor Ort. 

Antrag des Landes Niedersachsen vom Bundesrat abgelehnt

Der Antrag des Landes Niedersachsen gemäß des Landtagsbeschlusses „Den Vorrang des Gesundheits- und Trinkwasserschutzes vor wirtschaftlichen Inte­ressen durchsetzen“ vom 18. Dezember 2019 ist leider vom Bundesrat abgelehnt worden. Dieses teilt die Landesregierung dem Landtag in ihrer Unterrichtung mit (Anlage: Drs. 18/7849, S. 3, zu TOP 2):  

„Inhaltlich waren mit den beiden Initiativen folgende Änderungen geplant:

  • In § 11 Nr. 10 BBergG sollte die Bedeutung des Gewässerschutzes nochmals besonders hervorgehoben werden, was insoweit klarstel­lende Funktion gehabt hätte.
  • Mittels einer Änderung in § 15 BBergG wäre eine frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit noch vor der Erteilung einer Erlaubnis oder Bewilli­gung sichergestellt und somit Transparenz sowie bestenfalls auch breite Akzeptanz geschaffen worden. 
  • Mit einer Ergänzung in § 40 BBergG hatte das Land Niedersachsen geplant, dass die Interessen der Grundstückseigentümer bei der Auf­suchung von Erdgas- oder Erdöllagerstätten im Verfahren eines Streitentscheids stärker Berücksichtigung gefunden hätten.
  • Zudem sollte eine Neufassung des § 1 Nr. 2 der UVP-V Bergbau eine umfassende UVP-Pflicht für Vorhaben zur Aufsuchung, wissenschaft­lichen Erprobung oder Gewinnung von Erdöl bzw. Erdgas begründen.“

Der Beschluss des Bundesrates geht völlig an den Interesses des Landes Nieder­sachsen und dem Beschluss des Landtages vorbei, der den Koalitiosvertrag von SPD und CDU umsetzt („Der Schutz des Trinkwassers hat für uns absoluten Vor­rang vor wirtschaftlichen Interessen“).

Die regierungstragenden Fraktionen haben mit der Entschließung des Landtages das Ziel formuliert, dass Trinkwasser zu schützen und alles zu tun, dass Trinkwasser­reserven nicht gefährdet und damit wei­ter nutzbar sind. Der Antrag von SPD und CDU im Landtag setzte sich zum Ziel, das veraltete und überholte Bundesberggesetz (BbergG) den Entwicklungen anzupassen, so der Vorsitzende des Umweltausschus­ses im Landtag, Axel Miesner. Unsere Gesetzgebungskom­petenz reicht leider nicht aus, um landesspezifische Gesetze zu erlassen. Wir benötigen die Unterstützung des Bundes. Konkret geht es um die Öffentlichkeitsbeteili­gung und verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen im Zusammenhang mit der Aufsuchung und der Förderung. Damit ist der Antrag von SPD und CDU auch den Resolutionen der Kommunen vor Ort nachgekommen.Es ist enttäuschend und irritierend dazu, dass sich Bundesländer, die kaum bzw. sehr wenig Erdgas fördern, dass Land Niedersachsen „im Regen stehen lassen“. Schießlich wird fast das gesamte in Deutschland geförderte Erdgas in Niedersachsen gefördert; auch wenn dieses lediglich ca. 6% des Gesamtverbrauchs in der Bundes­republik darstellt. Ein bundesdeutsches Miteinander sieht anders aus. Diese Ent­scheidung führt nur noch zu mehr Akzeptanzverlust und Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger.