Erdgas und Erdölförderung
Erdgas und Erdölförderung:
Bundesrat ignoriert Sorgen der Menschen vor Ort.
Antrag des Landes Niedersachsen vom Bundesrat abgelehnt
Der Antrag des Landes Niedersachsen gemäß des Landtagsbeschlusses „Den Vorrang des Gesundheits- und Trinkwasserschutzes vor wirtschaftlichen Interessen durchsetzen“ vom 18. Dezember 2019 ist leider vom Bundesrat abgelehnt worden. Dieses teilt die Landesregierung dem Landtag in ihrer Unterrichtung mit (Anlage: Drs. 18/7849, S. 3, zu TOP 2):
„Inhaltlich waren mit den beiden Initiativen folgende Änderungen geplant:
- In § 11 Nr. 10 BBergG sollte die Bedeutung des Gewässerschutzes nochmals besonders hervorgehoben werden, was insoweit klarstellende Funktion gehabt hätte.
- Mittels einer Änderung in § 15 BBergG wäre eine frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit noch vor der Erteilung einer Erlaubnis oder Bewilligung sichergestellt und somit Transparenz sowie bestenfalls auch breite Akzeptanz geschaffen worden.
- Mit einer Ergänzung in § 40 BBergG hatte das Land Niedersachsen geplant, dass die Interessen der Grundstückseigentümer bei der Aufsuchung von Erdgas- oder Erdöllagerstätten im Verfahren eines Streitentscheids stärker Berücksichtigung gefunden hätten.
- Zudem sollte eine Neufassung des § 1 Nr. 2 der UVP-V Bergbau eine umfassende UVP-Pflicht für Vorhaben zur Aufsuchung, wissenschaftlichen Erprobung oder Gewinnung von Erdöl bzw. Erdgas begründen.“
Der Beschluss des Bundesrates geht völlig an den Interesses des Landes Niedersachsen und dem Beschluss des Landtages vorbei, der den Koalitiosvertrag von SPD und CDU umsetzt („Der Schutz des Trinkwassers hat für uns absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen“).
Die regierungstragenden Fraktionen haben mit der Entschließung des Landtages das Ziel formuliert, dass Trinkwasser zu schützen und alles zu tun, dass Trinkwasserreserven nicht gefährdet und damit weiter nutzbar sind. Der Antrag von SPD und CDU im Landtag setzte sich zum Ziel, das veraltete und überholte Bundesberggesetz (BbergG) den Entwicklungen anzupassen, so der Vorsitzende des Umweltausschusses im Landtag, Axel Miesner. Unsere Gesetzgebungskompetenz reicht leider nicht aus, um landesspezifische Gesetze zu erlassen. Wir benötigen die Unterstützung des Bundes. Konkret geht es um die Öffentlichkeitsbeteiligung und verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen im Zusammenhang mit der Aufsuchung und der Förderung. Damit ist der Antrag von SPD und CDU auch den Resolutionen der Kommunen vor Ort nachgekommen.Es ist enttäuschend und irritierend dazu, dass sich Bundesländer, die kaum bzw. sehr wenig Erdgas fördern, dass Land Niedersachsen „im Regen stehen lassen“. Schießlich wird fast das gesamte in Deutschland geförderte Erdgas in Niedersachsen gefördert; auch wenn dieses lediglich ca. 6% des Gesamtverbrauchs in der Bundesrepublik darstellt. Ein bundesdeutsches Miteinander sieht anders aus. Diese Entscheidung führt nur noch zu mehr Akzeptanzverlust und Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger.