Eine Verkehrsführung mit Zukunft für das Künstlerdorf Worpswede
Eine Verkehrsführung mit Zukunft für das Künstlerdorf Worpswede
Zusammen mit Heiko Pankoke, Vorsitzender der CDU-Gemeinderatsfraktion und des CDU-Gemeindeverbandes Worpswede stellt Axel Miesner, Abgeordneter des Kreis- und Landtages eine Konzeption für eine Verkehrsführung für Worpswede vor:
Das Künstlerdorf Worpswede ist in den letzten Jahren über den „Masterplan“ mit erheblichen Mitteln seitens des Landes Niedersachsen unterstützt worden, um sich zeitgemäß als „Das deutsche Künstlerdorf“ aufzustellen. Die Bergstraße wurde saniert und die Straße als „Spielstraße“ ausgewiesen, die ein gleichberechtigtes Nebeneinander aller Verkehrsteilnehmer bietet.
Das mit Bergstraße, Findorffstraße und Hembergstraße als „goldenes Dreieck“ bezeichnete innerörtliche Verkehrsnetz bietet kurze Wege zwischen Ambiente, Kunst und Kultur sowie der Gastronomie. Es lädt die Bewohner des Künstlerdorfes ebenso ein wie Gäste aus nah und fern. Das Ziel der Gemeinde ist, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen, Besucherinnen und Besucher willkommen zu heißen und zum Wiederkommen zu inspirieren.
Seit Jahrzehnten führen die Landesstraße 153 sowie die Kreisstraße 11 des Landkreises durch das Künstlerdorf. Beide Straßen bilden mit der gemeindeeigenen Bergstraße die Seiten des „goldenen Dreiecks“. Die beiden überörtlichen Straßen mindern die Aufenthaltsqualität enorm und führen gerade in den besucherstarken Monaten von Frühjahr bis Herbst zur Akzeptanzminderung – mit anderen Worten, die Zielsetzung des Masterplans wird konterkariert und das Gegenteil von dem bewirkt, was auch seitens des Landes Niedersachsen erreicht werden sollte.
Wenn auch in der letzten Zeit erste Schritte erfolgt sind, gilt es doch, diese weiter zu beschreiben und umzusetzen.
Der Landkreis Osterholz hat die Bergedorferstraße (K 28) mit Unterstützung des Landes Niedersachsen (NGVFG) auf gesamter Strecke in einen sehr guten Zustand versetzt. Die Straße bietet einen hohen Verkehrswert und kann damit zu einer deutlichen Entlastung des Ortskerns führen. Die Bergedorferstraße (K 28) bietet sich geradezu als „Ortsentlastungsstraße“ für das Künstlerdorf an. Sie zweigt an der Gemeindegrenze Lilienthal/Worpswede von der Worphauser Landstraße (L 153) ab und mündet praktisch nördlich wieder auf die L 153. Auf mittlerer Strecke bietet die Bergedorfer Kirchdamm (Kreisstraße 10) eine Art Zubringer in den Ortskern.
Folgende Schritte bieten sich im Rahmen eines Maßnahmenkataloges an:
1. Änderung der Ausschilderung von Süden (Lilienthal) kommend (L 153) auf die (Bergedorferstraße) K 28 in Richtung Norden sowie von Norden kommend in umgekehrter Richtung; damit wird der Durchgangsverkehr nicht mehr durch den beengten Ortskern geführt.
2. Änderung der Ausschilderung von Norden (Hüttenbusch) kommend am Einmündungsbereich L 153/L165, um den überörtlichen Verkehr in Richtung Bremen über die Bundesstraße 74 und die BAB 27 abzuleiten.
3. Fortführung der jetzigen K 28 (Bergedorferstraße) in gerader Führung über die Kreisstraße 31 (Schlußdorfer Straße) hinaus zur L 153 (Mevenstedter Straße) im Ortsteil Mevenstedt und damit Ausprägung als „vorfahrtsberechtigte“ Straße.
4. Bau eines Kreisels am Knotenpunkt L 153 (Gemeindegrenze Lilienthal/ Worpswede) / K 28 / Gemeindestraßen der beiden Gemeinden. Damit wird der Ortseingang des Ortskerns hervorgehoben und die kritische Einmündung der K 28 (Bergedorferstraße) auf die L 153 (Worphauser Landstraße) aufgrund deren Krümmung aufgehoben.
5. Umwidmung der L 153 (Bremer Landstraße und Ostendorfer Straße) zur Gemeinde- bzw. Kreisstraße und der K 28 (Bergedorferstraße) zur Landesstraße zwischen dem Kreisel (Pkt. 4) und dem Einmündungsbereich.
6. Ausgestaltung des innerörtlichen Straßennetzes im „goldenen Dreieck“ mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Entscheidend ist, dass die Maßnahmen beschrieben, mit einem Zeitplan versehen und schrittweise umgesetzt werden – nur so kann die enge Ortsdurchfahrt Worpswede ihrer eigentlichen Aufgabe zugeführt werden, nämlich die Aufenthaltsqualität deutlich zu erhöhen und die Erreichbarkeit aller Einrichtungen sicherstellen – mit einer höheren Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.