Axel Miesner: „Wir brauchen ein ÖPNV-Bauprogramm“

1. September 2022

Axel Miesner: „Wir brauchen ein ÖPNV-Bauprogramm“
Bushaltestellen im Landkreis Osterholz modernisieren Marcel Habeck: „Maßnahmen koordinieren

Unser gemeinsames Ziel ist, noch mehr Kunden für den ÖPNV zu gewinnen, darin sind sich der Landtagsabgeordnete Axel Miesner und der stellvertretende Bürgermeister und Bauausvorsitzende Marcel Habeck einig. Unsere Gemeinden und Städte werden deshalb auch im Landkreis Osterholz bei der Grund­erneuerung von Bushaltestellen mit 75 Prozent unterstützt. Die verbleibenden 25% übernimmt die jeweilige Kommune. So werden auch im kommenden Jahr die Maß­nahmen an Bushaltestellen fortgesetzt.

Um unsere Bushaltestellen im ganzen Land den aktuellen Anforderungen nach einem barrierefreien Aus- und Einstieg umzubauen sowie diese in Bereichen ohne Straßenbeleuchtung in der dunklen Jahreszeit auszuleuchten, bedarf es im Sinne einer Mobili­tätsoffensive eines eigenen „ÖPNV-Bauprogramms“, dass für diese Baumaßnahmen eigene Landesmittel bereitstellt. Ebenso bedarf es einer  Abstim­mung zwischen den Straßenbaulastträgern, also Gemeinde und Städte mit dem Landkreis und dem Land. Mehr als unglücklich und kaum vermittelbar gegenüber den Fahrgästen und Nutzern des ÖPNV ist ein unkoordiniertes Vorgehen, so Marcel Habeck und Axel Miesner. 

Zuständig ist zunächst der sog. „Straßenbaulastträger“, also an Landesstraßen das Land, an Kreisstraßen der Landkreis und an gemeindlichen Straßen die Gemeinde bzw. die Stadt. Die Ausnahme bildet der Umbau von Bushaltestellen in „geschlosse­nen Ortschaften“. In diesen ist die Stadt bzw. Gemeinde ganz allein zuständig.Ein konkretes Beispiel bietet die Worphauser Landstraße (L 153) in der Gemeinde Lilienthal mit ihren fünf Bushaltestellen. Von diesen fünf befindet sich eine Bushalte­stelle (Moorende) innerhalb der geschlossenen Ortschaft. Für die Umsetzung heißt dieses praktisch, dass die Gemeinde für die Haltestelle „Moorende“ und das Land für die anderen vier Haltestellen zuständig ist.

Die Gemeinde würde für ihre Umbaumaßnahme einen Landeszuschuss in Höhe von 75% erhalten, das Land müsste ihre Haltestellen komplett über das Budget der regi­onalen Geschäftsbereiche finanzieren. Da das Budget pauschal für Sanierungen der Radwege und Straßen sowie dieser Maßnahmen zur Verfügung steht, bedarf es eines eigenen Anteils für den Umbau der Bushaltestellen. Dieses muss eine eigene Aufgabe innerhalb des Haushalts des Verkehrsministeriums werden. Ein eigenes „ÖPNV-Bauprogramm“ bietet sich dafür an – entsprechend den bekannten Pro­grammen „Sonderprogramm Ortsdurchfahrten“ sowie „Neubau von Radwegen“ und „Sanierung von Radwegen“.