Axel Miesner: „Unsere Kreisstadt erhält 320.000 Euro an Bedarfszuweisung für den Brandschutz“
Unsere Kreisstadt erhält vom Land Niedersachsen eine finanzielle Unterstützung in Form einer Bedarfszuweisung in Höhe von 320.000 Euro. Diese Zuweisung dient der zweckgebundenen Beschaffung einer Drehleiter für die Ortsfeuerwehr Osterholz-Scharmbeck
Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanz- schwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.
Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsoli- dierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen. Bedarfszuweisungen wegen „besonderer Auf- gaben“, als eine der möglichen Bewilligungsformen, können als Finanzierungshilfen u.a. für Investitionen gewährt werden, wenn damit außergewöhnliche, von den Kommunen zu erbringende notwendige Leistungen unterstützt werden.