Landkreise bei der Flüchtlingsunterbringung entlasten

11. Dezember 2015

Landkreise bei der Flüchtlingsunterbringung entlasten

Zahlungsnachlauf um zwei Jahre jetzt um ein Jahr verkürzen – weitere Reduzierung in 2017

Wahlkreis. Die Landkreise und damit auch die Städte und Gemeinden im Wahlkreis müssen den Flüchtlingsstrom nahezu allein schultern. Die Überweisung der  von den Landkreisen erfolgten und ausgelegten Zahlungen erfolgt mit einem „Nachlauf“ von zwei Jahren. Dieses führt gerade in der jetzigen Zeit zu enormen „Unwuchten“ – gerade in den Haushalten der Kreise.

Der Landesregierung fallen dazu mit ihrem Erlass nur Empfehlungen zu „Buchungstricks“ ein, die von vielen Landkreisen als rechtswidrig angesehen werden. Die CDU beantragt daher, den „Nachlauf“ zumindest um ein Jahr zu reduzieren und dafür 57 Millionen Euro bereit zu stellen.

Auch diese Ausgabe ist bei einem gleichzeitigen Einhalten der Schuldenbremse im Jahr 2017 möglich.

Es liegt nun an der Mehrheit im Landtag, dieser Erhöhung zuzustimmen.