Schlossbrücke an der L151
Wann beginnen die Planungen für den Neubau der „Schlossbrücke“ im Zuge der L 151?
Der hiesige Landtagsabgeordnete Axel Miesner reagiert auf eine Mitteilung der Landesregierung, bezüglich der Schlossbrücke an der L151 in Ritterhude, mit der folgenden Anfrage:
Ritterhude: Wann beginnen die Planungen für den Neubau der „Schlossbrücke“ im Zuge der L 151?Anfrage des Abgeordneten Axel Miesner (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 14.04.2016
Das Osterholzer Kreisblatt (Regionalausgabe des Weser-Kuriers) berichtet in seiner Ausgabe am 4. März 2016 über den Zustand von Brücken in dessen Verbreitungsgebiet. In dem Artikel wird ausgeführt, dass der „Zustand der Schlossbrücke in Ritterhude im Fokus“ stehe. Weiter heißt es in dem Bericht, dass die Geschäftsstelle der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Stade „bereits ein besonderes Auge auf die Ritterhuder Hammebrücke im Verlauf der L 151 geworfen“ habe. „Es sei nicht ausgeschlossen, (…), dass über kurz oder lang auch dort ein Er- satzbauwerk geplant werden müsse.“
Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landes- behörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwal- tung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt.
- In welchem baulichen Zustand befindet sich die Schlossbrücke in Ritterhude?
- Welche Sanierungsmaßnahmen werden in Kürze erfolgen, um die jetzige Nutzung der Brücke zu gewährleisten?
- Was versteht die Landesregierung hinsichtlich der relativ langen Planungszeiten unter, „dass über kurz oder lang auch dort ein Ersatzbauwerk geplant werden müsse“?